Bitte beachten Sie, dass ich bis auf unbestimmte Zeit keine privat versicherten Patient*innen und auch keine Selbstzahler*innen aufnehmen kann. Bitte sehen Sie von entsprechenden Anfragen ab. Vielen Dank.
Seit dem 01.04.2018 müssen gesetzlich Versicherte eine sogenannte "Psychotherapeutische Sprechstunde" wahrnehmen, bevor Sie Probesitzungen bei einer Therapeutin / einem Therapeuten machen oder eine ambulante Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen können. Das ist eine gesetzliche Vorgabe.
Die psychotherapeutische Sprechstunde dient dazu, eine erste Einschätzung der bestehenden Problematik und Empfehlungen für das weitere Vorgehen zu erhalten. Diese bekommen Sie am Ende der psychotherapeutischen Sprechstunde als individuelle Patienteninformation (Formular PTV 11) ausgehändigt.
In der psychotherapeutischen Sprechstunde findet keine Therapie statt, sondern Diagnostik und allgemeine Beratung zu der Frage, ob eine Behandlung überhaupt erforderlich ist und falls ja, welche Behandlungsoptionen sinnvoll erscheinen (Beratungsstelle, Selbsthilfegruppe, psychiatrische Behandlung, Soziotherapie, ambulante Einzel- und/oder Gruppen-Psychotherapie, teilstationäre / stationäre Therapie, psychosomatische Rehabilitation, usw.).
Wenn Sie bei einer Therapeutin oder einem Therapeuten eine psychotherapeutische Sprechstunde wahrnehmen, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie bei ihr oder ihm auch einen Therapieplatz bekommen. Bei welcher Therapeutin bzw. welchem Therapeuten Sie ggfs. später die Therapie beginnen werden, spielt für die Durchführung der psychotherapeutischen Sprechstunde keine Rolle.
Denn die psychotherapeutische Sprechstunde ist auch keine Probesitzung. Nach der psychotherapeutischen Sprechstunde können Sie Probesitzungen bei verschiedenen Therapeuten wahrnehmen, falls Ihnen eine ambulante Psychotherapie empfohlen wurde.
Ablauf in meiner Praxis
Die psychotherapeutische Sprechstunde wird in meiner Praxis als umfangreiches diagnostisches Paket umgesetzt. Es finden zwei Termine statt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der erste Termin aus organisatorischen Gründen nicht individuell mit Ihnen abgestimmt, sondern ausschließlich über den Online-Terminservice gebucht werden kann.
Für den ersten Termin sollten Sie 150 Minuten (2,5 Stunden) einplanen. Er umfasst ein ausführliches Gespräch zu Ihrer aktuellen Problematik, Ihrer Krankengeschichte und Ihrer Lebenssituation sowie das Ausfüllen einiger diagnostischer Fragebögen.
Zum ersten Termin bringen Sie bitte unbedingt folgendes mit:
Das Datum für den zweiten Termin wird am Ende des ersten Termins mit Ihnen vereinbart. Der zweite Termin kann wieder persönlich in meinen Praxisräumen stattfinden oder eventuell auch als Videositzung.
Der zweite Termin dauert 50 Minuten und dient der ausführlichen Besprechung der diagnostischen Ergebnisse und der daraus abgeleiteten Empfehlungen. Am Ende erhalten Sie die allgemeine Patienteninformation (Formular PTV 10) und die individuelle Patienteninformation (Formular PTV 11) ausgehändigt.
Verhindert?
Falls Sie verhindert sein sollten, teilen Sie mir dies bitte spätestens 48 Stunden vorher (am besten per E-Mail) mit, damit eine andere Person die Chance hat, Ihren Termin zu übernehmen. Ich reserviere Ihnen viel Zeit für Ihre psychotherapeutische Sprechstunde, die anderen Patientinnen und Patienten dann nicht zur Verfügung steht. Bitte nehmen Sie Rücksicht!
Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes psychotherapeutisches Verfahren zur Veränderung von Denken, Fühlen und Verhalten. Sie setzt an der aktuellen Situation an: Wie kommen Ihre aktuellen Beschwerden zustande und wodurch werden diese aufrecht erhalten? Gemeinsam entwickeln wir eine Vorstellung davon und erarbeiten mögliche Schritte zur Veränderung. Die Therapie soll Sie Ihrem Ziel näher bringen. Also sollten Sie sich fragen: Welche Situationen würde ich gerne besser meistern können? Was möchte ich lernen? Was würde ich gerne in meinem Denken, Fühlen und Verhalten verändern? Veränderung ist ein Lernprozess, zu dem Übung gehört. Deshalb beinhaltet Verhaltenstherapie immer, dass Sie zwischen den Sitzungen eigene Umsetzungsversuche im Alltag starten und Übungen durchführen. Das braucht Zeit und Geduld. Liegt eine psychische Störung vor, wird die Therapie von der Krankenkasse bezahlt.
Verhaltenstherapie kann als Einzeltherapie (in der Praxis oder als Videositzungen), Gruppentherapie oder als Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie durchgeführt werden. Manche Probleme lassen sich besser im Einzelkontakt mit dem Therapeuten bearbeiten. Andere können in der Gruppe effektiver gelöst werden. Die Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie nutzt die Vorteile beider Möglichkeiten. Die Probesitzungen finden immer im Einzelkontakt statt. In deren Verlauf besprechen wir, ob für Sie eine reine Einzeltherapie oder eine Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie in Frage kommt.
Falls eine Gruppenteilnahme hilfreich erscheint und Sie sich dafür entscheiden, stelle ich eine geeignete Gruppe zusammen oder nehme Sie in eine bestehende auf. Die Größe beschränke ich auf maximal vier Patientinnen und Patienten. Bei der Zusammensetzung achte ich darauf, dass die Problematik der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ähnlich ist. Die Gruppe arbeitet mit mir zusammen an gemeinsamen Therapiezielen. Die Unterstützung der Mitstreiterinnen und Mitstreiter kann für Sie sehr motivierend wirken und Ihnen unerwartete Blickwinkel eröffnen. Gemeinsam kommt man oft schneller voran.
Gruppensitzungen dauern 100 Minuten. Meist finden sie am frühen Abend statt, zum Beispiel von 17:30 bis 19:10 Uhr. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer unterschreiben eine Verschwiegenheitserklärung.
Terminalarm. Aufgrund des hohen Bedarfs an Therapieplätzen, kann es sein, dass Sie zunächst einige Monate auf einen Therapieplatz warten müssen. Eine klassische Warteliste führe ich jedoch nicht, weil sie einen hohen Verwaltungsaufwand mit sich bringt. Stattdessen können Sie meinen Online-Terminservice nutzen und sich von meinem Terminalarm über kurzfristig frei werdende Termine informieren lassen. Wie der Terminalarm funktioniert, erfahren Sie hier.
Probesitzungen. Meine Aufgabe ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Diagnose bei Ihnen vorliegt und ob eine ambulante Verhaltenstherapie überhaupt geeignet ist, Ihnen zu helfen. Deshalb sind einige diagnostische Maßnahmen, wie zum Beispiel das Ausfüllen von Fragebögen erforderlich. In diesen Sitzungen prüfen wir außerdem gemeinsam, ob wir uns eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können. Denn die Chemie muss natürlich auch stimmen.
Therapievertrag. Falls wir nach den Probesitzungen gemeinsam zu der Einschätzung gelangen, dass eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll und hilfreich sein könnte, schließen wir einen Therapievertrag ab. Er sieht vor, dass wir gemeinsam bei Ihrem Kostenträger ein bestimmtes Stundenkontingent beantragen, damit dieser die Therapiesitzungen bezahlt. Zudem einigen wir uns in dem Therapievertrag auf eine Regelung zum Umgang mit Terminabsagen, denn von Ihnen abgesagte Termine können nicht mit Ihrem Kostenträger abgerechnet werden. Grundsätzlich kann man eine Kurzzeittherapie oder eine Langzeittherapie beantragen und zwar als Einzeltherapie oder als Gruppentherapie oder als Kombination aus beiden. Sobald die Genehmigung Ihres Kostenträgers vorliegt, kann die Therapie beginnen.